Führerschein in Tschechien

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Fr. Braun

151-1657-1406

Umschreibung

Bis zum Juni 2006 bestand in manchen Regionen Tschechiens die Möglichkeit einen Führerschein ohne Wohnsitz zu erwerben. Unter Punkt 4 auf dem Führerschein wurde dann der Deutsche Wohnort des Führerscheininhabers eingetragen.

Am 26.6.2008 entschied der europäische Gerichtshof, in den Rechtssachen Wiedemann/Zerche, dass solche Führerscheine entgegen dem Wohnsitzregel, also nicht Gesetzeskonform ausgestellt wurden und darum nicht anerkannt werden müssen.

Nun "macht" Deutschland aus dem "nicht müssen" ein "werden nicht anerkannt!".

Die Verwaltungsgerichtshöfe in Bayern und Baden-Württemberg haben bereits geurteilt, dass solche Führerscheine "von Anfang an keine rechtliche Wirkung in der Bundesrepublik entfalten"

Wer also mit solch einem Schein angehalten wird, begeht also eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

In solchen Fällen muss der deutsche Wohnort aus dem Führerschein. Dies kann man u.a. durch eine Umschreibung erledigen.

Bei einer Umschreibung, über uns, kommt keine alte Führerscheinnummer auf den neuen Schein und auch keine Schlüsselnummer die auf eine Umschreibung hindeutet. Lediglich das Erteilungsdatum der alten Führerscheinklassen auf der Rückseite bleibt das gleiche, was auch für den "Bestandsschutz" wichtig ist.

Nebenbei bemerkt:

Der neue Führerschein hat dann wieder eine Gültigkeit von 10 Jahren!

Bei einer Umschreibung sind die selben Unterlagen wie bei einem Neuerwerb nötig und auch der Ablauf stimmt mit einem Neuerwerb fast überein. Eine Prüfung und eine Untersuchung beim Arzt brauchen Sie aber nicht zu machen ;-)

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